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Try BGBlur

Automatically blur license plates in videos

Detect and blur all license plates automatically Works with multiple vehicles and angles

Deutschland BDSG: Video-Datenschutz für Gesichter & Kfz-Kennzeichen [2026]

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt die DSGVO um zusätzliche Vorgaben zur Videoüberwachung und -verarbeitung. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Anforderungen für Gesichts- und Kennzeichenunschärfe und zeigt, wie BGBlur bei der Umsetzung hilft.

BDSGDSGVOVideo-DatenschutzGesichtsunschärfeDeutschlandBGBlur
By Yash Thakker
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Wer in Deutschland Videos mit Personen oder Fahrzeugen aufnimmt, teilt oder veröffentlicht, bewegt sich im Spannungsfeld von DSGVO und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG ergänzt die europäische Grundverordnung um nationale Regelungen – insbesondere zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Kameras. Für Content-Creator, Unternehmen und Privatpersonen bedeutet das: Gesichter und Kennzeichen, die in Videoaufnahmen sichtbar sind, müssen sorgfältig behandelt werden, bevor das Material geteilt wird. BGBlur macht diesen Schritt einfach, indem es Gesichter und Nummernschilder automatisch per KI erkennt und unscharf macht – direkt im Browser.

FrageAntwort
Welches Gesetz gilt zusätzlich zur DSGVO?Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 4 zur Videoüberwachung
Sind Gesichter personenbezogene Daten?Ja, nach DSGVO und BDSG
Wer ist zuständig?Landesdatenschutzbehörden und der/die BfDI
Ist BGBlur eine Lösung?Ja – automatische Unschärfe von Gesichtern und Kennzeichen, keine dauerhafte Speicherung

Was das BDSG für Videoaufnahmen konkret bedeutet

Das BDSG regelt in § 4 die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mithilfe optisch-elektronischer Einrichtungen, also klassischer Videokameras. Wer eine solche Beobachtung durchführt, muss den Umstand der Beobachtung sowie die verantwortliche Stelle erkennbar machen und darf nur beobachten, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist. Für Unternehmen mit Kamerasystemen in Geschäftsräumen, Parkplätzen oder Eingangsbereichen bedeutet das eine klare Zweckbindung und Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Ergänzend gilt die DSGVO vollumfänglich: Gesichter, die eine Person erkennbar machen, sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Werden Gesichter zusätzlich biometrisch ausgewertet – etwa zur automatisierten Identifizierung –, greifen die strengeren Anforderungen für besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO.

Wann Gesichts- und Kennzeichenunschärfe notwendig wird

Öffentliche Videoveröffentlichung: Wer Aufnahmen von Straßen, Veranstaltungen oder öffentlichen Plätzen auf YouTube, Social Media oder der eigenen Website veröffentlicht, sollte Gesichter unbeteiligter Personen unkenntlich machen, sofern keine Einwilligung vorliegt.

Dashcam- und Sicherheitsaufnahmen: Kfz-Kennzeichen lassen sich über Zulassungsregister einem Halter zuordnen und gelten daher ebenfalls als personenbezogenes Datum. Bevor Dashcam- oder Überwachungsmaterial geteilt wird, sollten Kennzeichen unbeteiligter Fahrzeuge verwischt werden.

Unternehmensinterne Weitergabe an Dritte: Auch bei der Weitergabe von Videomaterial an externe Dienstleister, Versicherungen oder Behörden außerhalb des ursprünglichen Erhebungszwecks sollte geprüft werden, ob eine Anonymisierung erforderlich ist.

So setzen Sie BDSG-konforme Videoverarbeitung mit BGBlur um

Schritt 1: Video hochladen

Laden Sie Ihre Aufnahme (MP4, MOV, M4V, bis zu 4K) im Browser bei bgblur.com hoch – ohne Softwareinstallation.

Schritt 2: Automatische Erkennung prüfen

Die KI erkennt Gesichter und Nummernschilder automatisch und markiert sie. Ergänzen Sie bei Bedarf manuell Bereiche, die automatisch nicht erfasst wurden.

Schritt 3: Unschärfe anwenden

Wenden Sie die Unschärfe an – das integrierte Bewegungstracking hält sie stabil auf dem jeweiligen Gesicht oder Kennzeichen, auch bei Kamerabewegung.

Schritt 4: Export und Löschung

Exportieren Sie als MP4, MOV oder WebM. BGBlur löscht hochgeladene und exportierte Dateien automatisch innerhalb von 24 Stunden, was dem Grundsatz der Datenminimierung entspricht.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen

  • Risikobewertung und Zweckbindung: Dokumentieren Sie, warum eine Videoaufnahme erfolgt und wie lange sie aufbewahrt wird.
  • Automatisiertes Unschärfen als Standardprozess: Machen Sie die Anonymisierung von Gesichtern und Kennzeichen zum festen Bestandteil Ihres Veröffentlichungs-Workflows, statt sie manuell und fallweise zu entscheiden.
  • Dokumentation und Löschkonzepte: Halten Sie fest, wie lange Rohmaterial aufbewahrt wird und wann es gelöscht wird.
  • Hinweispflichten beachten: Bei aktiver Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen ist ein Hinweis auf die Beobachtung erforderlich.

Fazit

Das BDSG konkretisiert die DSGVO-Vorgaben für Videoaufnahmen in Deutschland und verlangt insbesondere bei der Beobachtung öffentlicher Räume Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit. Für Content-Creator, Unternehmen und Privatpersonen ist die automatische Unschärfe von Gesichtern und Kennzeichen der einfachste Weg, Haftungsrisiken zu reduzieren, bevor Videomaterial geteilt wird. BGBlur übernimmt diesen Schritt automatisiert im Browser. Mehr zu den europaweiten Grundlagen finden Sie in unserem DSGVO-Leitfaden zu Video-Inhalten und im Leitfaden zu Dashcam-Aufnahmen.

Frequently Asked Questions

Das Bundesdatenschutzgesetz konkretisiert die DSGVO für den deutschen Kontext, unter anderem mit § 4 BDSG zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Wer Video- oder Kameraaufnahmen im öffentlichen Raum macht, muss den Zweck der Beobachtung erkennbar machen und die Verhältnismäßigkeit wahren. BGBlur hilft, indem es Gesichter und Kennzeichen automatisch unkenntlich macht, bevor Aufnahmen geteilt werden.

Ja. Ein Gesicht, das eine Person identifizierbar macht, gilt sowohl nach DSGVO als auch nach BDSG als personenbezogenes Datum. Bei biometrischer Auswertung – etwa Gesichtserkennung zur eindeutigen Identifizierung – greifen sogar die strengeren Vorgaben für besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO.

Eine pauschale gesetzliche Pflicht zur automatischen Unschärfe gibt es nicht, aber Unternehmen müssen bei der Weitergabe, Veröffentlichung oder längeren Aufbewahrung von Videoaufnahmen die Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO beachten. In der Praxis bedeutet das häufig: Gesichter und Kennzeichen unbeteiligter Personen vor der Weitergabe unkenntlich machen.

Zuständig sind die Landesdatenschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer sowie der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für Bundesbehörden und bestimmte Sektoren. Diese Aufsichtsbehörden können Bußgelder nach DSGVO verhängen und Verstöße gegen die BDSG-Vorgaben zur Videoüberwachung untersuchen.

BGBlur erkennt Gesichter und Nummernschilder automatisch per KI, verfolgt sie über den gesamten Clip und macht sie unscharf, bevor Sie das Video veröffentlichen oder weitergeben. Die Verarbeitung läuft im Browser, hochgeladene Dateien werden innerhalb von 24 Stunden automatisch gelöscht – das unterstützt den Grundsatz der Datenminimierung.

Eine zu schwache Pixelierung kann unter Umständen rückgängig gemacht werden und gilt dann datenschutzrechtlich als unzureichend. BGBlur verwendet eine stabile, ausreichend starke Unschärfe mit Bewegungstracking, damit Gesichter und Kennzeichen über den gesamten Clip zuverlässig unkenntlich bleiben.

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